Rot-Grün-Schwäche bei der polizeiärztlichen Untersuchung

Hallo und eine guten Tag,

kaum sind die Weihnachtstage vorbei, prasseln auch schon die Fragen von Bewerbern zu den unterschiedlichsten Themen herein.

Heute fragte u.a. ein junger Mann nach, wie er dem Polizeiarzt nachweisen kann, dass seine Rot-Grün-Schwäche ( d.i eine Farbfehlsichtigkeit der Augen) innerhalb der erlaubten Bereiche liegt.

Eine Fehlsichtigkeit der Augen ist bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst  schon eine schwerwiegende Angelegenheit. Und die Kriterien der augenärztlichen Ergebnisse sind auch schwerlich anfechtbar. Es ist bei den Gesundheitsüberprüfungen im Rahmen des Eignungs- und Auswahlverfahrens der Polizei zu bedenken, daß nicht nur der momentane gesundheitliche Status erfasst wird, sondern besonders die gesundheitliche Entwicklung für die nächsten Jahrzehnte des Polizeidienstes prognostiziert wird. Und so kann es sein, daß eine Erkrankung , die zur Zeit auskuriert ist, oder keine Beschwerden bereitet, für die Zukunft aber eine Wiederholungsgefahr oder eine Tendenz zur Verschlimmerung oder Chronifizierung in sich birgt. Da gibt es reichlich medizinisches Erfahrungsmaterial, auf das die Polizeiärzte zurückgreifen können, nicht zuletzt auch auf die DVO 300, welche die gesundheitlichen Standards und Ausschlüsse beschreibt.

Zurück zu der angesprochenen Rot-Grün-Schwäche : hier kann wirklich nur ein Augenfacharzt mit entsprechenden optischen Untersuchungsgeräten den Grad der Rot-Grün-Schwäche messen. Liegt er ausserhalb der in der DVO 300 vorgegebenen Normbreite ( 0,7 – 2,0 mit dem Anomaloskop gemessen ) ist eine Ausbildung oder Studium als Polizeivollzugsbeamter nicht möglich. Der Grad  einer Rot-Grün-Sehschwäche kann mit Farbtafeln (z.B. den  Ishihara-Farbtafeln, (Link zu Wikipedia) und noch etwas etwas genauer durch den Farnsworth-Test ( Link zu Wikipedia) oder mit einem Anomaloskop  (Link zu Wikipedia) , d.i. ein augenärzliches Messgerät, festgestellt werden. Daneben gibt es noch einige weiter Testmethoden, die ich aber hier nicht weiter aufführen möchte ). Bei der Bundespolizei gibt es die gleichen Bewertungsmassstäbe. Ob diese auch beim Zoll genau so sind, weiss ich nicht genau, aber ich gehe davon aus, dass es die gleichen Bewertungskriterien auch bei Bewerbern für den Zoll gibt.

Jeder Bewerber für eine Ausbildung oder Studium bei der Polizei, der eine Augenschwäche oder -störung angibt, musss zwingend ein Formblatt der Polizei ( meist als Download auf der Homepage der Landespolizei erhältlich) zu einem Augenarzt mitnehmen und dort nach einer ausgiebigen Untersuchung und Messung vom Augenarzt ausfüllen lassen. Die Kosten dafür trägt der Bewerber selbst.

Das Verschweigen einer gesundheitlichen Störung oder Schwäche, oder das fehlerhafte Ausfüllen entsprechender Fragebögen und Formblätter der Polizei, führt erbarmungslos zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren oder aus dem Dienst. Zumal die Anstellung vom Beginn der Ausbildung bis einschliesslich der ersten zwei Jahre nach der abgeschlossenen Ausbildung oder Studium zunächst immer auf Widerruf erfolgt.

Machmal ist es so, daß der Traumberuf an Dingen scheitern kann, z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen, die der Bewerber nicht beeinflussen kann. Dafür gibt es noch rund dreihundert weitere Ausbildungsberufe und mehrere tausend unterschiedliche Studiengänge. Irgendwo kann jeder Mensch seinen Platz finden, wo er etwas Gutes leisten kann. Das ist nur ein kleiner Trost, ich weiss es ja.

Ich wünsche allen Lesern meines Blogs und allen Teilnehmern und Interessenten an unseren Vorbereitungsseminaren einen „Guten Rutsch“ ins neue Jahr 2014.

Achim Dupke

Veröffentlicht unter Allgemein

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