Viele junge Menschen, vor allen Dingen immer noch junge Männer, geben als Traumberuf Polizist an. Dies liegt zum einen sicher daran, weil Sie denken, durch diesen Beruf etwas bewirken zu können. Sicher ist es so, dass Polizisten in vielen Situationen Hilfestellungen geben oder Verbrechen verhindern können. Auch sind sie natürlich daran beteiligt, Verbrechen aufzuklären und etwaige Straftäter einem Gericht zu überstellen. So kann ein Polizist das gute Gefühl haben, ein Stück weit an der Gerechtigkeit einer Gesellschaft mitzuwirken. Natürlich ist es auch so, dass das sichere Arbeitsverhältnis gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten den Polizeiberuf attraktiv erscheinen lässt. Hierbei stellt sich die Frage, wie ein Polizist eigentlich besoldet wird.
Die Besoldung eines Polizisten
Wie alle Beamten werden auch Polizisten nach der Beamtenbesoldung bezahlt. Hierbei muss man verschiedene Laufbahnen innerhalb des Polizeiberufes unterscheiden. Es kann hier vom einfachen, dem mittleren, gehobenen und dem höheren Polizeidienst gesprochen werden. Der einfache Polizeidienst kommt in der polizeilichen Praxis praktisch nicht mehr vor.
In der Ausbildungzeit beträgt das monatlich ausgezahlte Ausbildungentgelt je nach Bundesland zwischen rund 900,- bis knapp 1000,- Euro.Nach der Ausbildung liegen die Einstiegsgehälter zu Beginn im mittleren Dienst bei ca. 1800,- Euro und im gehoben Dienst bei etwa 2100,- Euro.Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Es gibt darüber hinaus für Beamte im Polizeideinst eine Reihen von Zuschlägen auf das regulären Einkommen,je nach Funktion,Schweregrad der Tätigkeit,Lebensalter,etc.Diese können das Einkommen z.T. nochmals um mehrere hundert Euro anheben.
Für den mittleren Polizeidienst wird mindestens mittlere Reife oder der qualifizierende Hauptschulabschluss und eine passende Berufsausbildung vorausgesetzt.
Der mittlere Dinst umfasst die Besoldungsstufen A 6 bis A9 plus Amtszulage. Die Amtsbezeichnungen sind hier Polizeimeister bis Polizeihauptmeister. Die jeweiligen Gehälter können sehr leicht anhand von Tabellen über die Beamtenbesoldung eingesehen werden. Mit einem Brutto-Netto-Rechner kann je nach Familienstand und Steuerklasse auch das Nettogehalt des Polizisten ausgerechnet werden.
Der gehobene Polizeidienst umfasst die Besoldungsstufen A9 bis A 13. Die Amtsbezeichnungen lauten hier Polizeikommissar bis Erster Polizeihauptkommissar. Für den gehobenen Dienst wird mindestens die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Daneben muss ein sogenanntes Auswahlverfahren absolviert werden, was natürlich für alle Polizeidienste gilt. Mit dem Auswahlverfahren wird dem gesetzlichen Prinzip Rechnung egtargen, dass Beamte nach Eignung und Leistung eingestellt werden. Für den Polizeiberuf sind, anders als in vielen anderen Beamtenberufen, natürlich auch sportliche Leistungen entscheidend. Es versteht sich von selbst, dass unsportliche Menschen für den Polizeiberuf nicht besonders geeignet sind. Die Ausbildung erfolgt an den sogenannten Polizeifachhochschulen der Länder.
Der höhere Polizeidienst umfasst die Besoldungsstufen A 13 bis A 16. Die Dienstbezeichnungen lauten Polizeirat bis Leitender Polizeidirektor. Es kann gesagt werden, dass für den höheren Dienst im allgemeinen ein geeignetes Universitätsstudium vorausgesetzt wird. Dies kann zum Beispiel sehr häufig ein Studium der Rechtswissenschaften sein. Immerhin hat die Polizei immer wieder auch mit rechtlichen Fragestellungen zu tun. Herausgehobene Positionen wie der Polizeipräsident werden auch nach der Besoldungsordnung B bezahlt.
Insgesamt kann wohl gesagt werden, dass die Polizeilaufbahn in einigen Bundesländern durchlässiger als andere Beamtenlaufbahnen ist. So hat man eher die Chance, innerhalb der Laufbahnen einen Aufstieg zu erreichen. Hier sind aber auch immer gute Beurteilungen und zahlreiche Weiterbildungen notwendig. In einigen Bundesländern wird auch nicht mehr von verschiedenen Laufbahnen sondern Qualifikationsebenen gesprochen.
Hier soll der Aufstieg nach dem neuen Beamtenrecht noch leichter möglich sein.
Ein Polizist muss sich aber auch immer darüber klar sein, dass er zunächst einige Jahre an Orten eingesetzt werden kann, die nicht unbedingt als Wunsch- oder Wahlheimat bezeichnet werden können. Besonders bitter ist dies, wenn der Einsatz in teuren Großstädten erfolgt.