Guten Tag,
heute mal wieder eine Frage zu einer gesundheitlichen Situation.
Einer unserer Seminarteilnehmer hatte das Auswahlverfahren in Rheinland-Pfalz für den gehobenen Dienst soweit gut bestanden.
Im Rahmen der ärztlichen Überprüfung und Befragung, äusserte der Kandidat von sich aus, dass er eine leichte und ihn im Alltag nicht einschränkenden Lactoseunverträglichkeit habe. Er könne alle Milch- und Käseprodukte vertragen. Eine ärztliche oder medikamentöse Behandlung benötige er nicht.
Daraufhin ist- zumindest mündlich und noch nicht endgültig- das Bedenken hinsichtlich einer dienstlichen Eignung geäussert worden.
Hierzu lege ich ein Gerichtsurteil bei zur Sache Lactoseintoleranz und Diensteinstellung bei der Polizei Nordrhein-Westfalen, dem ich persönlich zwar nicht folgen mag- aber meine persönliche Meinung interessiert den Polizeiarzt wenig :
openjur.de/u/561533.html
Wenn ich an einer bestimmten Sache nicht leide und auch keine Einschränkungen habe, dann sage ich auch dass ich keine Einschränkungen habe. Ich kenne selber einen Polizeivollzugsbeamten, der eine Pollen- und Gräserallergie hat. Und das dann auch jedes Jahr immer wieder, mal leichter, mal schwerer.
Das kann jeden treffen, irgendwann und vollkommen überraschend.Wenn es nicht schon bei der ärztlichen Beurteilung ist, sondern erst im späteren Dienst auftaucht, dann ist es eben so und kein Grund, den Beamten nun auszusondern. Wie ich ja an diesem allergiegeplagtem Menschen sehen kann.
So, das war es für heute von mir.
Achim Dupke
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